Krankenvollversicherung
Hinweis: Neuer Premium-Tarif.

Krankenvollversicherung

Der Begleiter für Ihre Gesundheit

Der volle Schutz. So, wie er zu Ihnen passt

Mit einer Krankenvollversicherung der DKV entscheiden Sie sich für Vorsorge, die Ihrer persönlichen Gesundheit dient. Denn das Leistungsspektrum können Sie sich selbst zusammenstellen. Die Leistungen der DKV übersteigen die der gesetzlichen Krankenkassen in Teilen bei Weitem. Außerdem werden Maßnahmen bezahlt, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen gar nicht erbracht werden. Und das Beste: Ihre Leistungen sind vertraglich garantiert – ein Leben lang.

Leistungen

Wahlfreiheit

Stellen Sie sich das Leistungsspektrum Ihrer privaten Krankenversicherung nach Ihren Ansprüchen individuell zusammen.

Beitragsfreiheit

Ab dem 92. Tag eines Krankenhausaufenthalts zahlen Sie für Ihre private Krankenvollversicherung keine Beiträge mehr.

Beitragsrückerstattung

Die DKV leistet auch, wenn Sie gesund sind. Sie können eine Beitragsrückerstattung erhalten, wenn Sie u. a. keine Leistungen in Anspruch nehmen.

Die DKV Krankenvollversicherung – immer wieder ausgezeichnet

Bei DKV sind Sie in guten Händen.

Die Vollversicherungs-Tarife 

Leistungsstark von Anfang an

Mit dem Tarif BME genießen Sie umfassende Leistungen. Das gilt nicht nur im Krankheitsfall, sondern schon bei der ärztlichen Vorsorge oder bei zahnärztlicher Prophylaxe. Auch Naturheilverfahren sind mit abgedeckt. Sie kommen in den Genuss individueller Therapien.

  • 100 % Kostenübernahme für ärztliche Leistungen durch den Hausarzt
  • 100 % Kostenübernahme für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe inkl. professioneller Zahnreinigung
  • 100 % Kostenübernahme für allgemeine Krankenhausleistungen und Belegarzt bei freier Krankenhauswahl

Leistungsfall melden

Beantragen Sie Leistungen einfach online. Ganz bequem in wenigen Schritten.

Krankenversicherung

Online oder telefonisch melden

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Nicht sicher, was Sie benötigen?

Dann lassen Sie sich helfen.

 

Dies ist ein Produkt der DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

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HINWEISWichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.